Anmeldeformular zur Höheren Fachprüfung HFP
des Schweizerischen Verbandes für Tierphysiotherapie SVTPT
Diesem Anmeldeformular ist beizufügen
- eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis.
- Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise, Arbeitszeugnisse und Bestätigungen (siehe Zulassung 1. und 2.).
- eine Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- eine abgeschlossene Humanphysiotherapieausbildung, ein Veterinärstudium, ein Medizinstudium mit Zusatzausbildung in manueller Medizin oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
- bis zum Anmeldetermin der Prüfung drei Jahre Berufspraxis in einem Beruf gemäss Punkt 1. nachweist.
- bis zum Anmeldetermin der Prüfung vier (zwei vom Hund und zwei vom Pferd) selbständig erstellte Untersuchungs- und Behandlungsprotokolle gemäss Richtlinien SVTPT (offizielle Befundformulare: Pferd; Hund ) abgegeben hat.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr, die Genehmigung der vier Untersuchungs- und Behandlungsprotokolle, des Themas der Diplomarbeit und deren Betreuung durch die Prüfungskommission sowie die fristgerechte Abgabe der Diplomarbeit.
Kosten der Prüfung
Die Kosten zur höheren Fachprüfung gliedern sich wie folgt:
Schriftliche Prüfung |
CHF | 400.- |
Praktische Prüfung und Anatomieprüfung Hund | CHF | 800.- |
Praktische Prüfung und Anatomieprüfung Pferd | CHF | 900.- |
Diplomarbeit | CHF | 500.- |
Total für Absolventen SVTPT Ausbildung | CHF | 2‘600.- |
Administrativtaxe Nichtabsolventen der SVTPT Ausbildung | CHF | 200.- |
Diese Gebühr beinhaltet die Prüfungskosten (Experten, Raummiete) sowie Material und Miete der Tiere.
Die Gebühren für die Ausfertigung des Diploms und die Eintragung in das Register der Diplominhaberinnen und Inhaber werden separat erhoben und gehen zulasten der Kandidatinnen und Kandidaten.
Die Höhere Fachprüfung findet alle 2 Jahre statt: Nächste Durchführung September/Oktober 2024.
Die Kandidatin oder der Kandidat wird mindestens 42 Tage vor Beginn der Prüfung aufgeboten. Das Aufgebot enthält:
das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfungen sowie die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel.
- das Verzeichnis der Expertinnen und Experten.