Zulassung Zusatzausbildung Tierphysiotherapeutin / Tierphysiotherapeut mit eidg. Diplom
Die Zusatzausbildung wird im Modulsystem angeboten. Es empfiehlt sich
die Module als Einheit zu buchen und zu besuchen. Die Module können
jedoch auch einzeln besucht werden.
Zulassungsbedingungen:
Voraussetzungen zum Antritt der Zusatzausbildung als Vorbereitung für die Höhere Fachprüfung (HFP) Tierphysiotherapeutin / Tierphysiotherapeut mit eidgenössischem Diplom:
Abgeschlossene Humanphysiotherapieausbildung, ein Veterinärstudium, ein Medizinstudium mit Zusatzausbildung in manueller Medizin oder eine gleichwertige Qualifikation (Sur Dossier Zugang).
- Erfahrung im Umgang mit Tieren.
- 3 Jahre Berufserfahrung im angestammten Beruf zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns.
Bei einzelnen Modulen ist die Zulassung zur Teilnahme offen (Modul I, V und VI) oder nur teilweise begrenzt (Modul II). Sie sind interessant für Personen, die z.B. in einem anderen Beruf mit Pferden oder Hunden arbeiten.
Die nächste Ausbildung beginnt im Frühjahr 2024.
Die Anzahl Teilnehmende an der ganzen Zusatzausbildung (als Vorbereitung zum Abschluss mit der Höheren Fachprüfung und dem Titel Tierphysiotherapeutin / Tierphysiotherapeut mit eidg. Diplom) ist beschränkt auf 20 Personen pro Lehrgang.
Anmeldung zur Zusatzausbildung
Nötige Unterlagen für die Anmeldung:
- ausgefülltes Anmeldeformular (siehe unten)
- ein unterschriebenes Reglement (bitte auswählen und entweder das Reglement für Belegung aller Module beilegen oder das für die Belegung einzelner Module; im Download untenstehend)
- Lebenslauf mit Schwerpunkt Berufserfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Tieren
- Kopie Berufsdiplom
Anmeldefrist: 30. November 2025
Die neuen Reglemente für den Lehrgang 2026/2028 werden so rasch als möglich aufgeschaltet.
12. August 2025, Casino Baden, Baden
Anmeldung