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Infojournale des SVTPT

Hier sehen Sie die Inhaltsverzeichnisse der letzten 4 Jahrgänge des offiziellen jährlichen Infojournal des SVTPT mit vielen Fachartikeln und berufspolitischen Beiträgen. Die Journale können beim Sekretariat infoOsIRGNnauFLOltVsvtpt.ch  für einen Unkostenbeitrag von CHF 20.00 elektronisch bezogen werden. 

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Fallberichte

Interessante Fallberichte aus dem Alltag der Tierphysiotherapeutin


Formulare 

Richtlinien für Bildungsveranstaltungen

MERKBLATT

Die folgenden Richtlinien sind verbindlich für alle Anerkennungen von Bildungsveranstaltungen als Fort- bzw. Weiterbildung durch den schweizerischen Verband für Tierphysiotherapie SVTPT

1. Antrag
Für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen ist ein schriftlicher Antrag des Veranstalters erforderlich. Daraus gehen folgende Angaben hervor:


Die Berechnung der anrechenbaren Zeit bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inklusiv Diskussion, also abzüglich aller Pausen und Beiträge wie Begrüssung, Einführung usw. gemäss Weiterbildungsreglement SVTPT. Gegebenenfalls sind auch Podiumsdiskussionen, Fallbesprechungen, Bestandesbesuche unter Anleitung etc. anrechenbar, gemäss Weiterbildungsreglement SVTPT. 

Bitte helfen Sie uns, Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, indem Sie uns nur vollständige Anträge gemäss vorgegebenen Erläuterungen einreichen.
Ihren Antrag mit Beilagen richten Sie bei klar fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen bitte frühzeitig an das Sekretariat SVTPT (infoOsIRGNnauFLOltVsvtpt.ch).
Die Beurteilung und Anerkennung erfolgt durch den Vorstand SVTPT.

2. Kriterien zur Anerkennung
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung ist die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Die Teilnehmer der Veranstaltung sind grundsätzlich TierphysiotherapeutInnen (oder Studierende der ZA), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe.
  • Die Referenten weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für die Vermittlung der Inhalte der Weiterbildungsveranstaltung aus. Dies trifft in der Regel auf TierphysiotherapeutInnen und TierärztInnen zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer Berufe. 
  • Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähre dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Veranstaltung ohne Mängel erfolgt. 
  • Die Inhalte der Weiterbildungsveranstaltung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter.

Die Teilnahmebestätigungen (Zertifikate) für die Weiterbildungsveranstaltungen dürfen erst am Veran-
staltungsort nach Kontrolle der Teilnahme durch den Veranstalter abgegeben werden. 

3. Gebühren / Bestätigungen

Bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen fallen folgende Gebühren an:

  • Bearbeitung je Veranstaltung CHF 100.00
  • Bearbeitung mehrerer gleicher Veranstaltungen in einem Antrag CHF 120.00 
  • Bearbeitung mehrerer verschiedener oder mehr als 2-tätiger Veranstaltungen CHF 180.00 

Eine Vorlage der Bestätigung (Zertifikat) erhalten die Veranstalter zusammen mit der Anerkennungsbestätigung zugestellt. Somit kann jeder Veranstalter die Bestätigung individuell bearbeiten, drucken und den Teilnehmern verteilen.

4. Veranstaltungskalender
Auf Wunsch des Veranstalters werden anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen in den Newsflash bzw.. auf die Homepage des SVTPT aufgenommen.

5. Einsenden der Teilnehmerliste

Um die WB-Zeit der Teilnehmer in der Datenbank des SVTPT zu erfassen, muss der Veranstalter innerhalb 10 Tagen nach der Tagung/WB die Teilnehmerliste an das Sekretariat SVTPT senden.

Folgende Angaben müssen vorhanden sein:

  • Titel und Datum Veranstaltung
  • Anzahl der anerkannten WB-Zeit 
  • Name Vorname Wohnort der TN


SVTPT, im Oktober 2013