Repetierende
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen.
Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile , in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde.
Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung.
Prüfungsteile
Die vollständigen ungenügenden Prüfungsteile müssen wiederholt werden. Keine Repetition von einzelnen Positionen.
Prüfungsteil 1: praktische Anwendung am Tier | Fallbeispiel Hund und Pferd inkl. Anatomie / Biomechanik |
Prüfungsteil 2: Theoretisches Fachwissen | Fachprüfung schriftlich |
Prüfungsteil 3. Managementprüfung | Fallarbeit schriftlich |
Prüfungsteil 4: Diplomarbeit | Schriftliche Arbeit, Präsentation und Fachgespräch |
Kosten
Die Kosten setzen sich aus den zu wiederholenden Prüfungsteilen zusammen.
Prüfungsteil 1: praktische Anwendung am Tier (Pferd) | CHF | 900.- |
Prüfungsteil 1: praktische Anwendung am Tier (Hund) | CHF | 800.- |
Prüfungsteil 2: Theoretisches Fachwissen | CHF | 200.- |
Prüfungsteil 3. Managementprüfung | CHF | 200.- |
Prüfungsteil 4: Diplomarbeit | CHF | 500.- |
Total für Absolventen SVTPT Ausbildung | CHF | 2‘600.- |
Administrativtaxe Nichtabsolventen der SVTPT Ausbildung | CHF | 200.- |
Datum
Das Datum der möglichen Repetition der verschiedenen Prüfungsteile ist unterschiedlich geregelt.
Teil 1, die praktische Prüfung kann ausschliesslich zum nächsten Prüfungszyklus repetiert werden. So ist gewährleistet, dass der Kandidierende genug Zeit hat um sich erneut vorzubereiten und allenfalls in der Ausbildung gewisse Fachgebieten oder Übungstage noch einmal besuchen können.
Teil 2, 3, 4 können frühestens ein Jahr nach dem ersten bzw. zweiten Fehlversuch absolviert werden. So ist genug Vorbereitungszeit gewährleistet.
Aktuelle Daten:
Prüfungsteil 1: Oktober 2024
Prüfungsteil 2: 04.08.2023
Prüfungsteil 3: 04.08.2023
Prüfungsteil 4: 05.08.2023; DA Disposition Eingabe an PK bis 15.04. 2023; DA Abgabe bis 08.07.2023
Anmeldung
Die Anmeldung mittels untenstehendem Formular ist verbindlich und der Ablauf der Fristen entspricht der Erstanmeldung.